AGB`s
Hier finden Sie die AGBs von Elde-Fracht, Ihrem Experten für Transporte.
Elde-Fracht
1.Das
Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer regeln
das HGB und die weiteren Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Elde-Fracht.
2.Die
Beförderung von Personen und gefährlichen Gütern, sowie Mitteilungen im
Sinne des § 2 Postgesetz sind von der Beförderung ausgeschlossen. Bei
dem Transport von Gütern durch Elde-Fracht hat der Auftraggeber das
jeweilige Gut, soweit dessen Natur eine Verpackung erfordert, zum Schutz
gegen gänzlichen, oder teilweisen Verlust, oder gegen Beschädigung
sicher zu verpacken. Elde-Fracht ist nicht verpflichtet, geschlossene
Behältnisse oder Verpackungen zu überprüfen.
3.Der
Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des
Beförderungsvertrages unmittelbar und im Rahmen des HGB bzw. bei
grenzüberschreitenden Verkehren im Rahmen der CMR. Das Transportgut ist
gesetzlich transporthaftpflichtversichert; für weitergehende Haftung
muss der Auftraggeber eine Zusatzversicherung bestellen. Valoren, Geld
und Edelmetalle können generell nicht versendet werden (was unter dem
Sammelbegriff Valoren zu verstehen ist, muss der Auftraggeber im
Einzelnen selbst in Erfahrung bringen). Ausgenommen von der
Ersatzteilpflicht sind Schäden durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse,
Beschlagnahme oder sonstige behördliche Anordnung; Schäden, die durch
Verschulden des Auftraggebers, Absenders, Empfängers oder eines ihrer
Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Folgeschäden sind von der
Haftung ausgeschlossen. Ansprüche gegen Elde-Fracht, gleich aus welchem
Rechtsgrund, verjähren nach sechs Monaten, im Falle groben Verschuldens
in zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des
Berechtigten von dem Schaden, spätestens jedoch mit der Ablieferung des
Transportgutes.
4.Das
Entgelt für die Beförderung richtet sich nach der ausgedruckten
Preisliste (neuester Stand) bzw. den Sondervereinbarungen mit dem
Auftragnehmer (Elde-Fracht). Wird vom Absender ein alternativer
Rechnungsempfänger angegeben, so garantiert der Absender für den Fall
der Zahlungsverweigerung die Übernahme des Entgeltes zzgl. einer
Bearbeitungsgebühr von 9,- Euro. Ein Beförderungsvertrag mit Elde-Fracht
gilt dann als abgeschlossen, wenn ein entsprechender Auftrag
ausdrücklich von den dazu befugten Mitarbeitern bestätigt worden ist.
Subunternehmer, die Sendungen abholen oder ausliefern, sind zur
Auftragsannahme nicht befugt. Der Lauf der vertraglich vereinbarten
Lieferzeit beginnt mit der Übernahme der Sendung durch den von
Elde-Fracht mit dem Transport der Sendung beauftragten Subunternehmer.
5.Die
Abrechnung der Fahrten erfolgt 14-tägig bzw. monatlich durch
Elde-Fracht. Die Forderung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig
und innerhalb von 8 Tagen zahlbar. Bei monatlichen Rechnungsbeträgen
unter 30,- € berechnen wir zusätzlich eine Servicepauschale in Höhe von
3,90 €. Verzugszinsen werden ohne Ankündigung ab der zweiten Mahnung
berechnet. Skonti und Boni bedürfen einer Sondervereinbarung.
6.Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Lübz (Sitz der Elde-Fracht), sofern der
Auftraggeber Kaufmann (nicht Minderkaufmann) im Sinne der §§ 1 ff HGB,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.